KGV Deutsche Post e.V. Kassel

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                       Die Gartenbank

                                                                                      April 2024

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

mit dieser Gartenbank möchten wir Euch zunächst Informationen über neue und alte gesetzliche Regelungen, einen Beschluss vom Stadt- und Kreisverband Kassel der Kleingärtner e.V. (SKV) und erste Termine 2024 bekannt geben.

 

Heckenschnitt

Im Interesse des Vogelschutzes sind Hecken aller Art nicht zwischen dem 1. April und 20. Juni eines Jahres zu schneiden, um die Brutphase der einzelnen Vogelarten nicht zu stören. Das bedeutet, dass die Hecken ab dem 21. Juni eines Jahres bis 30. September in Form geschnitten werden dürfen. Erst nach dem 30. September bis zum 31. März dürfen Hecken heruntergeschnitten oder entfernt werden.

 

Anstellen der Wasserversorgung im Vereinsgelände

Die Wasserversorgung im gesamten Vereinsgelände wurde am 06.04.2024 durch unseren Wasserwart, Gfd Jochen Küttner, hergestellt. Dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für seinen Einsatz.

 

Abholung Grünschnitt 2024 durch die Stadtreiniger

Für die Abholung des Grünschnitts 2024 von unserem Ablageplatz wurden uns von den Stadtreinigern nachstehende Termine mitgeteilt: Montag, 29. April 2024 und Montag 23. September 2024. In diesem Jahr werden die Stadtreiniger aber auch wieder zwischendurch ohne Termin bei Bedarf den Grünschnitt entsorgen. Um ihnen das zu ermöglichen, wird ihnen ein Schlüssel für das Vorhängeschloss des Ablageplatzes übergeben.

 

Das neue Cannabisgesetz (CanG) und daraus resultierende Konsequenzen für Kleingärtnervereine

Seit dem 01.04.2024 ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten. Der Bundesverband der Kleingärtner Deutschlands e.V., Berlin (BKD) hat dieses im ständigem Kontakt mit der Politik begleitet. In einigen Vereinen kamen hierzu schon vereinzelt Fragen dazu auf. Als erste Konsequenz hieraus resultiert, dass der Anbau von den „drei Cannabispflanzen“ nur in Wohnungen bzw. am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes erlaubt ist. Dieses trifft beides nicht auf Kleingärten zu (Bundeskleingartengesetz) und ist somit verboten. Dieses Verbot werden wir in unsere Gartenordnung mit aufnehmen. Da in dem Gesetz auch besonders auf den Schutz von Jugendlichen und Kindern beim Konsum von Cannabis eingegangen wird, wird auch noch eine Regelung für den Konsum von Cannabis im Kleingarten durch BKD und SKV herbeigeführt, der dann ebenfalls Bestandteil der Gartenordnung wird/werden muss.

 

Beschluss des SKV über Regelungen bezüglich der Aufstellung von Hochbeeten, die zur kleingärtnerischen Nutzung aufgestellt werden.

Der Beschluss des SKV wird auf unserer Homepage, an den Aushangbrettern und per Emailverteiler bekannt gegeben. Er wurde gefasst, um der ausufernden Anzahl von Hochbeeten in den einzelnen Kleingärten mit allen kleingärtnerischen Missständen, die bei den Begehungen durch den SKV in den Vereinen im vergangen Jahr festgestellt wurden, vorzubeugen und auch den Wertermittlern der Vereine eine Grundlage zu geben, wie viele Hochbeete in die Berechnung beim Grabeland einfließen können. Da es dem Vereinsvorstand bewusst ist, dass zu diesem Beschluss Fragen der Pächter kommen werden, folgen weitergehende Erklärungen hierzu noch im April. Diese Regelungen werden auch Bestandteil unserer Gartenordnung.

 

Allgemeiner Gartendienst 2024

Der Starttermin für den allgemeinen Gartendienst wurde für Samstag, den 04.05.2024, festgelegt. Ebenfalls wurde beschlossen, die Einteilung der jeweiligen Pächter wieder in dem alten Verfahren nach Reihenfolge der Gärten vorzunehmen. Die im letzten Jahr durchgeführte Mischung der Gärten hat sich wegen der Unübersichtlichkeit, insbesondere auch bei durchgeführtem Tausch der Gartendienste, als nicht zielführend dargestellt. Ebenso wird auch nicht wieder der gesamte Zeitraum der Sommerferien als „Sommerpause“ berücksichtigt, sondern nur ein Zeitraum von vier Wochen. Erforderlichen Tauschwünschen wird wieder, soweit realisierbar, entsprochen. Der Plan für den allgemeinen Gartendienst wird in der nächsten Woche bekanntgegeben.

 

Weitere Informationen zu neu durchzuführende Maßnahmen und geplanten Veranstaltungen.

Mit den weitergehenden Erklärungen zum Beschluss „Hochbeete“ und dem Plan „Allgemeiner Gartendienst 2024“ werden wir noch weitere geplante Termine oder angedachte Aktivitäten bekannt geben. In dieser Mitteilung wird dann auch u. a. über den Termin für die Jahreshauptversammlung 2024 informiert.

 

Wir wünschen auf diesem Wege allen Gartenfreundinnen und Gartenfreunden einen guten Start in die neue Gartensaison!

Ebenso gratulieren wir allen, die bereits ihren Geburtstag in diesem Jahr feiern durften und denen, die jetzt im April noch feiern dürfen, herzlich!

 

Euer Vorstand

 

 

   

 

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